Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferbedingungen in Bezug auf die Schuldeneintreibungsdienste von Juristu.
1. JURISTU Inkasso in Bezug auf den Bereich der Schuldeneintreibung nachstehend als Juristu Inkasso bezeichnet, führt seine Tätigkeiten ausschließlich im Einklang mit diesen Allgemeinen Bedingungen durch, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
2. Beschreibung der Dienstleistungen
A. Als Dienstleistungen werden alle Aktivitäten mit dem Ziel, eine Zahlung für eine gefordete Forderung ze erhalten, verstanden. Zum Beispiel:
– (rechtlichen) Rat geben;
– Erstellung von Dokumenten;
– Bereitstuellung rechtlicher Hilfe;
– Vorladungen machen;
– als Funktionsvertreter auftreten;
– (rechtlichte) Verfahren durchführen;
– Vergleich bei der Anhörung;
– Belgeichung vollstreckbarer Titel, einschießlich der resultierenden Mittel für den Kunden;
– andere Tätigkeiten.
3. Preise
A. Es werden keine Kosten für Dokumente oder Einreichungsgebühren erhoben, wenn diese nicht zielführend sind.
B. Erst nach Schließung einer Vereindbarung und eines Vertrags können dem Kunden die folgenden Dienste in Rechnung gestellt werden:
– Informationen aus dem Bevölkerungsregister (grundlegende Stadtverwaltung) € 17,50
– Standardinformationen aus dem Handelsregister € 17,50
– Information aus dem Kataster € 25,00
– Informationen zum Nummernschild € 25,00
– Anforderung der LISV € 12,50
– Erstellung einer Vorladung mit einer Einmalzahlung an den Beamten liegt bei mindestens € 100,00
– Erstellung der Verfahrensunterlagen mit einer Einmalzahlung an den Vertreter liegt bei mindestens € 100.00
4.Alle Angebote, ohne Rücksicht auf die Form, sind unverbindlich und gelten nur als Einladung dazu, einen Vertrag zu gewähren oder bereitzustellen, sofern nicht anderweitig von JURISTU Incasso genannt.
5. Diese Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, wenn der Kunde (die Kunden) in die Kategorie fällt/fallen, für den die Regeln eines regierungsunabhängigen Gesetzesverfahrens der königlichen Vereinigung der Gerichte gelten (Royal Association of Courts).
6. Als Kunde wird die Person verstanden, die JURISTU Incasso beauftragt, die Schuldeneintreibung durchzuführen, vorausgesetzt, dass der Kunde dazu berechtigt ist, einen Vertrag mit JURISTU Incasso einzugehen und die persönliche Haftung für die resultierenden Verbindlichkeiten trägt.
7. Als Schuldner wird der Schuldner des Kunden verstanden.
8. JURISTU Incasso ist für die Geheimhaltung der Daten, die vom Kunden bereitgestellt werden, verantwortlich. JURISTU stellt Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Kunden keine Informationen über den Auftrag zur Verfügung.
9. JURISTU Incasso ist niemals dazu verpflichtet, angebotene Inkassoaktivitäten anzunehmen.
10. Das Ziel der Schuldeneintreibung von JURISTU ist es, im Interesse Dritter Forderungen Dritter in der derzeitigen Währung und auf außergerichtlichen Wegen, wenn nötig mit legalen Mitteln und Dritter, einzufordern. JURISTU Incasso versucht, die folgenden Beträge einzutreiben;
A. Die Kreditsumme oder einen Restbetrag.
B. Verzugszinssatz oder vereinbarter Zins.
C. Anzahlungen, Schuldeneintreibungs- und Verwaltungskosten soweit es die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zulassen.
JURISTU Incasso ist, wenn es dies erwünscht, jederzeit befugt, alle Umstände eines Falls in Betracht zu ziehen, um mit dem Problem umzugehen, ohne vorher mit dem Kunden Absprache zu halten, sofern Juristu mit dem Kunden nicht bei Vertragsschluss zwischen dem Kunden und JURISTU Incasso eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
11. JURISTU Incasso behält sich das Recht vor, zwischenzeitliche Veränderungen an den allgemeinen Bedingungen der Schuldeneintreibung vorzunehmen, wenn sich verändernde Umstände bei Methoden, Vorgehensweisen und Tarife, die von JURISTU Incasso benutzt werden, ergeben.
12. Juristu Incasso behält sich das Recht vor, Forderungen zu zu Zwecken der Schuldeneintreibung zu verweigern;
A. Überschreiten nicht den Betrag von zwanzig Euro (€ 20,00).
B. Beziehen sich auf Minderjährige.
C. Beziehen sich auf verstorbene Personen, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 15 in diesen Bedingungen.
13. Die übertragenen Forderungen sind offen und zahlbar und beziehen sich auf Forderungen von natürlichen Personen, juristischen Personen und registrierten Unternehmen, wohnhaft oder etabliert in den Benelux-Ländern.
14. JURISTU Incasso erhält nach Entgegennahme des Vertrags die Vollmacht, alle rechtlichen Maßnahmen, die JURIST Incasso für notwendig hält, durchzuführen und folglich Gerichtsverfahren durchzusetzen und Gerichtsverfahren zu verfolgen. Dies erfolgt mit der Unterstützung juristischer Fachkräfte seitens JURISTU Incasso oder durch Dritte, die eine Kommission von JURISTU Incasso erhalten. Dies wird mit dem Kunden abgesprochen.
15. Wenn es so erscheint, dass die Forderung nicht zielführend ist, obwohl alle Aktivitäten, die von JURISTU Incasso als notwendig angesehen wurden, durchgeführt wurden, wird das Eintreibungsverfahren abgebrochen, ohne dass der Kunde zustimmen muss.
16. Die Schuldner, die zur Schuldeneintreibung dargebracht wurden, bleiben für alle Ansprüche des Kunden die Verantwortung des Kunden.
17. Der Kunde soll die Schuldner zahlen, wenn:
A. Der Schuldenzahler eine allgemeine rechtlich gültige Rechnung erhalten hat.
B. Der Schuldenzahler eine Vorladung erhalten hat und in Verzug ist.
C. Diese in niederländischer Währung ausgedrückt wurde, sofern die Beteiligten
schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen haben.
18. Wenn zuvor eine Einzugsermächtigung über die Formulare zur Einzugsermächtigung, die von JURISTU Incasso benutzt werden, gewährt wurde.
19. Der Kunde muss die Schuldeneintreibungsforderung zusammen mit allen notwendigen Dokumenten an JURISTU Incasso übersenden. Diese Dokumente können zum Beispiel die folgenden sein: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Rechnungen, Mahnungen und Schriftverkehr direkt nach der ersten Anmeldung bei JURISTU Incasso. Zusätzlich muss der Kunde JURISTU Incasso jegliche eventuell nutzbaren Dokumente, einschließlich Zeugen und deren Aussagen, zugänglich machen. JURISTU Inkasso ist nicht dazu verpflichtet, die Richtigkeit der übermittelten Daten zu überprüfen und fordert den Kunden dazu auf, die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen zu garantieren.
20. Nach Unterzeichnung des Vertrages mit JURISTU Incasso wird der Kunde keinerlei weiteren Schriftverkehr oder anderweitige Interaktion mit dem Schuldner/Schuldenzahler haben.
21. Wenn der Kunde, nach Beginn des Vertragsverhältnisses mit JURISTU Incasso, weiterhin Schreiben oder andere Dokumente erhält, hat er diese umgehend, gemäß der eingegangenen Verpflichtungen, JURISTU Incasso zur Verfügung stellen.
22.Sofort nach Eintritt in die Vereinbarung wird JURISTU Incasso mit dem Eintreiben der Schulden beginnen. Ausgenommen davon sind Fälle, bei denen JURISTU Incasso der Auffassung ist, dass die Schuldeneintreibungsforderung zurückgewiesen werden sollte:
A. Weil diese nicht mit Artikeln 10,11 und 15 dieser Bedingungen übereinstimmt.
B. Weil die Schuldeneintreibungsforderung einen Verstoß gegen das geltende Recht, die öffentliche Ordnung oder andere Regelungen darstellt.
C. Weil die Informationen, die zur Erfüllung des Vertrags notwendig sind, JURISTU Incasso nicht rechtzeitig oder gemäß dieser Bedingungen zur Verfügung gestellt wurden. Oder weil der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber JURISTU Incasso nicht nachkommt.
23. JURISTU Inkasso ist nicht dazu verpflichtet, den Kunden über den Fortschritt oder das Ergebnis der Arbeit, weder schriftlich noch anderweitig, zu informieren. Wenn der Kunde dies verlangt, ist JURISTU Incasso berechtigt, € 45 für jede dem Kunden zur Verfügung gestellte Information in Rechnung zu stellen. Begleichung und Rechnungsstellung.
24. Zahlungen, die durch den Schuldner entweder an JURISTU Collection oder direkt an den Kunden geleistet wurden, sind zunächst zur Tilgung der Eintreibung, des Rechtsbeistands und Bearbeitungskosten zu verwenden und sind direkt an JURISTU Incasso zu verrechnen bzw. zu zahlen
25. Über Zahlungen, die ab Vertragsbeginn seitens des Schuldners direkt an den Kunden geleistet wurden, muss JURISTU Incasso umgehend in Kenntnis gesetzt werden. Diese Zahlungen gelten als Direktzahlungen gemäß Artikel 26.
26.Nachdem die Forderung gesamt eingenommen wurde, erhält der Kunde eine Begleichungszahlung. Auf die Begleichung an den Kunden durch die Zahlungen, die seitens des Schuldners an JURISTU Incasso oder den Kunden direkt bezahlt wurden, werden sowohl die außergerichtlichen Kosten als auch die Vorauszahlungen der Kreditsumme und den zugehörige Zinsen aufgeschlagen.
27. Vorauszahlungen, die in irgendeiner Weise seitens JURISTU Incasso geleistet wurden, werden auch dann in Rechnung gestellt, wenn ein Gerichtsverfahren verloren wird oder der Schuldner nicht zahlt.
28. Sollte eine Forderung auf Wunsch des Kunden eingestellt oder nicht weiter verfolgt werden, oder sollten unvorhergesehene Unsicherheiten auf Grund von Fehlern des Kunden auftreten, hat JURISTU Incasso ein Anrecht auf Entschädigung entsprechend dem Schema unter Artikel 29.
29. Dem Kunden wird folgendes in Rechnung gestellt:
A. Ein Vorgang kostet € 45,- (ohne MwSt.)
B. Inkasso und/oder Bearbeitungs- oder sonstige Kosten, die dem Schuldenzahler in berechnet aber nicht durch diesen gezahlt wurden. Die Höhe außergerichtlicher Schuldeneintreibungskosten beträgt:
Rechnungsbetrag (ohne Zinsen) Maximale Eintreibungsgebühr in Prozent
Auf die ersten € 2.500* 15%
Auf die nächsten € 2.500 10%
Auf die nächsten € 5.000 5%
Auf die nächsten € 190,000 1%
Auf alles darüber 0.5%
* Der Mindestbetrag beträgt € 40. Die bedeutet, dass Sie für Rechnungen unter € 267 über 15% Eintreibungsgebühren bezahlen.
D. Beträge und Vorauszahlungen, die seitens JURISTU Incasso im Rahmen der Eintreibungsarbeit an Dritte gezahlt wurden.
E. Auf Gebühren erhebt JURISTU Incasso Mehrwertsteuer zum aktuell gültigen Satz.
F. Tätigkeiten, die nicht unser die normalen Schuldeneintreibungstätigkeiten fallen, wie zum Beispiel das Führen von Verhandlungen, Beratung, Verfahrensdurchführung, usw., werden angemessen und in berechtigter Höhe in Rechnung gestellt. Der Mindeststundensatz beträgt € 75,- (ohne MwSt.) für einen Junior-Anwalt und bis zu € 175,- für einen Senior-Anwalt. Hinzu kommen evtl. Reisekosten, die von JURISTU bestimmt und eingefordert werden. Der 2015 geltende Stundensatz kann jährlichen Anpassungen in einer Höhe entsprechend der Inflationsrate oder erhöhter gesetzlicher Kosten unterliegen. Begleitend zu einem Urteil mit Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher wird JURISTU eine Direktzahlung von 10% der erhaltenen Gebühr berechnen. Diese versteht sich exklusive der Durchführungskosten.
G. Sollte es zu einer Begleichung oder Einleitung einer Kreditabwicklung der Forderung durch Juristu / den Kunden kommen, wird JURISTU Incasso dem Kunden 10% der Eintreibungsgebühr der Forderung in Rechnung stellen. Diese ist umgehend fällig, es sei denn dies wurde zuvor anderweitig geregelt. Hinzu kommen evtl. anfallende Story-Kosten.
H. Im Falle einer einseitigen Entziehung der Forderung seitens des Kunden, wird JURISTU Incasso dem Kunden € 45,- Einreichungskosten sowie jegliche anderen anfallenden Kosten in Rechnung stellen. Hinzu kommen 10% der im Voraus gezahlten Summe, es sei denn dies wurde zuvor anderweitig schriftlich vereinbart.
30. Die Zahlung muss vollständig ohne Abzug irgendwelcher Nachlässe oder Schuldenvergleiche und innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels (jedoch keinesfalls später als 10 Tage nach Rechnungsdatum) erfolgen. Die Zahlung kann nur in der von JURISTU Incasso angegeben Form erfolgen.
31. Änderungsrechnungen müssen schriftlich, ausreichend begründet und nicht später als vierzehn Tage nach dem ursprünglichen Rechnungsdatum bei JURISTU Incasso eingehen. Der Kunde kann seine vertraglichen Pflichten nicht unter Berufung auf Werbeversprechen vernachlässigen. JURISTU hingegen verpflichtet sich zur Behandlung einer Kundenbeschwerde innerhalb von 10 Tagen mit einer fundierten Antwort.
32. Ein Inkassoverfahren kann unter anderem eingestellt werden, wenn:
A. JURISTU Incasso der Wohnsitz und/oder der Aufenthalt eines Schuldenzahlers unbekannt sind.
B. Der Schuldenzahler verstorben ist.
C. Der Schuldenzahler ein Konkursverfahren oder Zahlungseinstellung beantragt hat.
D. Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich und ein gerichtliches Verfahren nicht ratsam ist.
Haftung
33. JURSITO Incasso übernimmt keine Haftung für das Verfolgungsrisiko, insofern die Klage unabdingbar erscheint. Dies gilt auch, wenn sich die einzelnen Forderungen, die eingetrieben werden sollen, auf folgendes beziehen:
A. Minderjährige.
B. Verstorbene Personen.
C. Personen, die im Ausland leben.
D. Forderungen, die am Tag der Überweisung, oder derauffolgend entstehen.
34. Nicht verschuldete Versäumnisse: Umstände außerhalb des Einflussbereichs von JURISTU Incasso sowie unvorhersehbare Umstände, die ggf. eine Nichteinhaltung der Vereinbarung verlangen, werden als nicht erstattungsfähig seitens JURISTU Incasso angesehen. Darunter fallen außergewöhnliche Wetterphänomene, Feuer, Streik, Unfälle oder Krankheit eines oder mehrerer von JURISTU Incasso beschäftigter Mitarbeiter(s) oder Fahrer(s), restriktive Regierungsmaßnahmen und Krieg. Im Falle, das nicht erstattungsfähiger Versäumnisse durch JURISTU Incasso eintreten, kann die Einhaltung der Vereinbarung entweder für die Dauer der Ereignisse pausiert werden oder die Vereinbarung gänzlich oder teilweise aufgelöst werden, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche entstehen. In einem solchen Falle ist der Kunde dazu verpflichtet, entstandene Kosten zu erstatten.
34. Vergütungen von Schuldnern oder Dritten in Höhe der Forderungen, die diese gegenüber dem Schuldenzahler erheben, werden durch den Kunden geleistet.
35. JURISTU Incasso führt seine Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus und kann nicht für die Folgen, die aus der Eintreibung ungerechtfertigter Forderungen entstehen, haftbar gemacht werden. Gleiches gilt für Folgen auf Grund von Nachforschungen oder Nachforschungen, bei denen irgendwelche falsche Entscheidungen gefällt wurden.
36. Die Akzeptanz und tatsächliche Durchführung von Schuldeneintreibungsforderungen sind explizit von jeglicher Haftung ausgenommen.
37. Informationen und Dokumente, die während der Schuldeneintreibung durch JURISTU Incasso und nicht durch den Kunden erworben wurden, bleiben zu jeder Zeit im Besitz von JURISTU Incasso.
38. JURISTU Collector hat zu diesem Zeitpunkt das Recht, nach Rücksprache die Konten jedes Auftrags, jeder Datei, Laufzeitüberwachung und Begleichung in Bezug auf die überwiesenen einzutreibenden Schulden einzusehen. Vereinbarungslaufzeit, endgültige Begleichung und Bestimmung.
39. Die Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen den Parteien vom Datum der Unterschrift des Kunden auf dem Formular, das von JURISTU Incasso zur Verfügung gestellt wurde, ab dem Datum, an dem der Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmte oder ab dem Datum, an dem der Kunde seine Forderungen online an JURISTU übermittelte. Im letzten Fall ist der Kunde verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei JURISTU einzuholen.
40. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit oder bis zum Ende der Laufzeit der ausstehenden Forderung geschlossen. Die Parteien sind berechtigt, die Vereinbarung nach Ablauf eines Jahres schriftlich, unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist, zu beenden.
41. JURISTU Collection ist nach Beendigung der Vereinbarung weiterhin ermächtigt, die ausstehenden Forderungen, entsprechend den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bis zur Vollendung einzutreiben.
42. Nach vollständiger Begleichung wird JURISTU unter Rücksprache Inkasso einziehen und, wenn gewünscht, die Dokumente, die durch den Kunden übermittelt wurden, wieder an den Kunden übergeben.
43. Beide Parteien können von den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sofern dem von beiden Parteien schriftlich und mit Unterschrift zugestimmt wurde.
44. JURISTU muss zu jeder Zeit alle Kaufbedingungen, die für den Kunden gelten, angeben. Alle Verfügungen unterliegen alleinig diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich zu diesen, sobald eine Vereinbarung geschlossen und/oder eine Forderung von JURISTU Incasso erstellt und akzeptiert worden ist.
45. In Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen (die hieraus resultieren) unterliegen beiden Parteien dem anwendbaren niederländischen Recht. Das Bezirksgericht Amsterdam hat die ausschließliche Zuständigkeit, um einen Rechtsstreit anzuhören.